Unsere Erreichbarkeiten während der Corona-Krise:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle neuen als auch die bereits laufenden Mandate bis auf Weiteres auf Wunsch auch ausschließlich telefonisch bzw. auf elektronischem Wege abgewickelt werden können.

Für die Übersendung von Dokumenten / Fotos etc. sind wir für Sie wie folgt erreichbar:

- per Whatsapp: 0163 526 95 34

- per E-Mail:    kanzlei-dressen@freenet.de   oder kanzleidressen@gmail.com

- per Post: Isinger Tor 12, 45276 Essen, Deutschland

- per Telefax: 0201 2439139

Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch weiterhin für persönliche Gespräche in der Kanzlei nach vorheriger Terminsabsprache unter der

Rufnummer 0201 229272 zur Verfügung.

Willkommen bei Iris Dreßen – Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Essen

Ich bin bereits seit 1991 als Rechtsanwältin tätig und habe mich schon in frühen Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Meine Mandanten bewerten diese Schwerpunktbildung als Ausdruck von Kompetenz und ausgesprochenes Qualitätsmerkmal. Ich unterstützte Sie dabei, Ihre Ansprüche effektiv und zeitnah durchzusetzen. Eine realistische Aufklärung und Fachkompetenz sowie die Fähigkeit zur Konfliktlösung gehören zu meinen Stärken.

Vereinbaren Sie hier Ihr Beratungsgespräch

Anwältin für Verkehrsrecht in Essen

Nach Einführung der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht durch die Anwaltskammer Hamm Ende 2004 habe ich im Jahr 2005 als eine der ersten Rechtsanwältinnen in Essen die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht verliehen bekommen. Seit dieser Zeit bin ich nunmehr fast ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig. Seit 2007 bin ich als Vertrauensanwältin für den ACE - Auto Club Europa e.V. tätig. Aufgrund der dadurch erworbenen Kenntnisse sowie der jährlichen Fortbildung, die Voraussetzung einer Fachanwaltschaft ist, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und großen Kompetenz in allen Fragen des Verkehrsrechts zur Verfügung.

Kanzlei Dressen

Welche Vorteile hat ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer erteilt. Dazu muss dargelegt werden, dass man mehrere Jahre in diesem Bereich tätig ist und über 100 Fälle bearbeitet hat. Dank meiner langjährigen Erfahrung und weitreichenden Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet sowie regelmäßigen Fortbildungen bin ich stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder eine gute Verteidigung in einem Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren benötigen, so befinden Sie sich bei mir und meinem exzellent ausgebildeten Team in den besten Händen.

Besonders im Verkehrsrecht muss eine Beratung schnell und kompetent erfolgen. Insbesondere bei Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiger Körperverletzung, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, unterlassener Hilfeleistung und Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis droht oftmals ein Führerscheinentzug.

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