Ihre Spezialistin für das Verkehrsrecht in Essen
Seit fast 20 Jahren habe ich meinen Schwerpunkt imVerkehrsrecht. Meine Mandanten schätzen an meiner Tätigkeit zielführende und effiziente Beratungen auf hohem Niveau. Unser Team ist stets bestrebt, den Service und die Beratungen kontinuierlich zu verbessern und kundenfreundlich zugestalten.
Iris Dreßen
Fachanwältin Verkehrsrecht

Lernen Sie mich besser kennen
Schule:
Mädchengymnasium in EssenBorbeck
Hochschule:
Ruhr-Universität Bochum
Jura Studium:
abgeschlossen mit dem 1.Staatsexamen, danach 3-jährige Referendarzeit am Landgericht Essen abgeschlossen Oktober 1990, mit dem 2. Staatsexamen.
Rechtsanwältin seit:
Januar 1991 als freie Mitarbeiterin bei einem Kollegen
Selbstständig seit:
Februar 1992
Weiterbildung:
Abschluss zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
Alexandra Kreutzadler - Bürokauffrau

Gertrud Spengler
Frau Spengler war vom 1.10.2010 bis zu ihrem Tod am 17.3.2025 meine Mitarbeiterin.

Aushilfskräfte
Ingrid Dreßen
Armin Selter
Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer:
Diese, und weitere, Bedingungen müssen erfüllt werden, um die Bezeichung Fachanwalt erwerben zu können:
1. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine, unmittelbar vor der Antragstellung mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.
2. Zum Erwerb der erforderlichen theoretischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren, sowie insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen, also Klausuren absolvieren.
3. Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160, tatsächlich von ihm in den letzten drei Jahren vor Antragstellung selbst bearbeiteten, Mandate nach. Von den 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Desweiteren müssen sich die Fälle gem. § 14 der Fachanwaltsordnung auf drei verschiedene Bereiche beziehen.
4. Wichtig ist, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich regelmäßig fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Erforderlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden. Sollte der Rechtsanwalt dieser Fortbildungspflicht nicht nachkommen, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis die Bezeichnung „Fachanwalt für“ zu widerrufen.
Somit ist der Fachanwaltstitel also ein Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Rechtsratsuchender eine erheblich größere Sicherheit im Hinblick auf die, von dem Rechtsanwalt zu erwartende, Qualifikation.