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Ihre Spezialistin für das Verkehrsrecht in Essen

Seit fast 20 Jahren habe ich meinen Schwerpunkt imVerkehrsrecht. Meine Mandanten schätzen an meiner Tätigkeit zielführende und effiziente Beratungen auf hohem Niveau. Unser Team ist stets bestrebt, den Service und die Beratungen kontinuierlich zu verbessern und kundenfreundlich zugestalten.

Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Iris Dreßen
Fachanwältin Verkehrsrecht

Profilbild Iris Dreßen

Lernen Sie mich besser kennen

Schule:

Mädchengymnasium in EssenBorbeck

Hochschule:

Ruhr-Universität Bochum

Jura Studium:

abgeschlossen mit dem 1.Staatsexamen, danach 3-jährige Referendarzeit am Landgericht Essen abgeschlossen Oktober 1990, mit dem 2. Staatsexamen.

Rechtsanwältin seit:

Januar 1991 als freie Mitarbeiterin bei einem Kollegen

Selbstständig seit: 

Februar 1992

Weiterbildung:

Abschluss zur Fachanwältin für Verkehrsrecht

Gertrud Spengler - Rechtsanwaltsfachan gestellte

Gertrud Spengler

Alexandra Kreutzadler - Bürokauffrau

Alexandra Mueller

Aushilfskräfte

Ingrid Dreßen

Armin Selter

Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer:

Diese, und weitere, Bedingungen müssen erfüllt werden, um die Bezeichung Fachanwalt erwerben zu können:

1. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine, unmittelbar vor der Antragstellung mindestens dreijährige, ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.

2. Zum Erwerb der erforderlichen theoretischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren, sowie insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen, also Klausuren absolvieren.

3. Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160, tatsächlich von ihm in den letzten drei Jahren vor Antragstellung selbst bearbeiteten, Mandate nach. Von den 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Desweiteren müssen sich die Fälle gem. § 14 der Fachanwaltsordnung auf drei verschiedene Bereiche beziehen.

Vorbereitungen für Ihr Gespräch

4. Wichtig ist, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich regelmäßig fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Erforderlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden. Sollte der Rechtsanwalt dieser Fortbildungspflicht nicht nachkommen, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis die Bezeichnung „Fachanwalt für“ zu widerrufen.

Somit ist der Fachanwaltstitel also ein Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Rechtsratsuchender eine erheblich größere Sicherheit im Hinblick auf die, von dem Rechtsanwalt zu erwartende, Qualifikation.

Lassen Sie sich jetzt beraten

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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